Fachbereich berufliche Rehabilitation und Eingliederung
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Sozialer Dienst:
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45879 Gelsenkirchen
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Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben
Langzeitarbeitslose Menschen, gesundheitlich eingeschränkte oder Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen haben es
schwer auf dem Arbeitsmarkt. Seit 2002 hilft ihnen der Caritasverband Gelsenkirchen. Eng mit verschiedenen Partnern kooperierend
bietet die Caritas verschiedene Hilfen zur Arbeitsförderung und der Rehabilitations-Beratung an. Im Mittelpunkt steht dabei
stets das Ziel, Langzeitarbeitslosen oder Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen Wege in den Arbeitsmarkt zu öffnen
und sie dafür zu qualifizieren.
Zu Beginn des Wiedereingliederungsprozesses wird das individuelle berufliche Profil der Rat und Hilfe suchenden Menschen ermittelt,
indem die jeweiligen Fähigkeiten, Neigungen und Interessen berücksichtigt werden. Auch soziale Situationen, psychische, körperliche
oder gesundheitliche Faktoren fließen hier ein. Sind die beruflichen Perspektiven ermittelt, werden diese mit dem Hilfesuchenden
besprochen und die weiteren Schritte geplant, um die Erwerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten oder wieder zu erlangen.
Der Caritasverband bietet sehr unterschiedliche Maßnahmen, Konzepte und Projekte für die berufliche Rehabilitation an. In
den verschiedenen Maßnahmen werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht nur auf das Arbeitsleben theoretisch vorbereitet, sondern
auch in den jeweiligen Arbeitsfeldern praktisch angeleitet und während der ganzen Maßnahme sozialpädagogisch begleitet. So
werden sie auf den ersten Arbeitsmarkt theoretisch und praktisch vorbereitet und für diesen qualifiziert.
Die berufliche Rehabilitation und die Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt helfen:
- Langzeitarbeitslosen
- Sozialhilfeempfängern
- gesundheitlich eingeschränkte Personen
- Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen
- psychisch kranken und behinderten Menschen
- suchtkranken Menschen
- Menschen mit Körperbehinderungen
- Menschen mit geistigen Behinderungen
- Sonderschülern und Menschen mit Lernbehinderungen
- anerkannten Schwerbehinderten
Je nach Eignung und Belastbarkeit werden zur Rehabilitation, Integration und Qualifizierung verschiedene Arbeitsfelder wie Hausmeisterei und Gärtnerei, Reinigungs- und Wäschedienst, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Arbeiten in der Verwaltung sowie im Verkauf und Lager und im Telefondienst sowie Hol- und Bringdienste oder Werkgruppen angeboten.
Wer kann teilnehmen, und wer trägt die Kosten?
Teilnehmen kann jeder, der eine berufliche Perspektive sucht, sowie Leistungsberechtigter eines Kostenträgers ist, der den gesetzlichen Auftrag zur beruflichen Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben hat. Dies sind zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit (SGB III), örtliche Arbeitsgemeinschaften (SGB II), die gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung (SGB), die örtliche sowie überörtliche Sozialhilfe (SGB XII). Ob die Voraussetzungen im Einzellfall gegeben sind, kann in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden (vgl. SGB IX).
Vor dem Einstieg in eine Beschäftigungsmaßnahme kann häufig auch eine Belastungserprobung realisiert werden, um zu prüfen
ob die Arbeitsinhalt als auch die Arbeitsbedingungen mit den eigenen Fähigkeiten und Vorstellungen übereinstimmen. Ist das
Praktikum erfolgreich abgeschlossen und die Maßnahme durch den Kostenträger genehmigt, wird ein Rehabilitations- bzw. Teilnehmervereinbarung abgeschlossen.
Qualifizierte Caritas Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen betreuen den Berufsalltag der Menschen sozial- und arbeitspädagogisch
und unterstützen wenn nötig auch mit weitergehenden Maßnahmen und Betreuungshilfen.
Alle Informationen werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutz.
