Glossar: Haft
Betreuungsweisung
Bei Straftaten Jugendlicher im Alter zwischen 14 und 21 Jahren kann das Jugendgericht eine Betreuung anweisen. Diese sozialpädagogische Maßnahme ist eine Alternative zum Jugendarrest und dauert sechs bis zwölf Monate.
Der/die Betreuungshelfer(in) ist Mitarbeitende(r) der Jugendgerichtshilfe oder eines freien Trägers und bietet Begleitung und Hilfe in allen lebenspraktischen Bereichen. Das Ziel ist, Eigenverantwortlichkeit und Selbständigkeit des/der Heranwachsenden zu stärken.