Besuchsverbot
Zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt seit dem 18. März in allen Einrichtungen und Altenheimen des Caritasverbands für die Stadt Gelsenkirchen ein Besuchsverbot. Wir bitten die Angehörigen um Verständnis und laden Sie ein, da wo möglich, mit Ihren Lieben verstärkt zu telefonieren oder auch Briefe zu schreiben, um den Kontakt aufrechtzuerhalten.