Familie Lala: Indrit Lala darf bleiben
(Hintergrund: Im „Freundeskreis“ setzen sich Schalker Nachbarn, AUF Gelsenkirchen, Courage sowie Bewohnerinnen und Bewohner ebenso wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Caritas-Liebfrauenstifts seit über einem Jahr für ein Bleiberecht der aus Albanien stammenden Familie ein.)
Ein gekürzter Bericht von Adelheid Gruber
„Der Sitzungssaal 1 des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen war rappelvoll – rund 50 Zuhörer, darunter zahlreiche Senioren der Einrichtung, in der die beiden Lala-Brüder monatelang ehrenamtlich arbeiteten (mittlerweile sind beide in Pflegeheimen der Caritas in einem Auszubildendenverhältnis angestellt, Anm. d. Red.), zeigten ihr großes Interesse am Schicksal der Familie.
Eine Seniorin sagte: „Ich musste unbedingt kommen, ich hätte es zuhause nicht ausgehalten“. Viele von ihnen kamen im Rollstuhl, zusammen mit je einer ehrenamtlichen Helferin oder einem Helfer. (…)
Zunächst zu Indrit Lala: Er erklärte dem Gericht auf Nachfrage, dass er nach seinem traumatischen Afghanistan-Einsatz, bei dem sein bester Freund umgekommen ist, keine psychotherapeutische Unterstützung in Albanien gefunden hatte. Warum er bei seiner Anhörung im Asylverfahren über diese Ereignisse nicht gesprochen habe, wurde er dann gefragt. Das habe er nicht gekonnt, zu schrecklich waren die Erinnerungen. Das überzeugte den Richter – er hob denn auch in seiner Urteilsbegründung hervor, dass es im Wesen einer Traumafolgestörung liegt, dass traumatisierte Menschen nicht über das sprechen können, was sie so verletzt hat. Das stehe natürlich im Widerspruch zum Inhalt des Asylverfahrens, wo es ja gerade darum gehe, alle Tatsachen vorzutragen. Darum habe er das jetzt im gerichtlichen Verfahren zu prüfen und Indrits Vortrag habe ihn überzeugt. Weiterhin erklärte der Richter, dass nach gültiger Rechtslage die Flüchtlinge sich auf das Gesundheitswesen ihres Herkunftslandes verweisen lassen müssen, auch wenn dessen Standard deutlich schlechter sei. Andererseits würde ein Abbruch einer Traumatherapie zu einer derartigen Verschlimmerung der psychischen Beschwerden führen, dass es dann zur stationären Aufnahme in der Psychiatrie kommen würde. Nach Erkenntnissen des Auswärtigen Amtes herrschten in Albanien so schlimme Zustände, dass „niemand hier das selbst kennen lernen möchte“. Darum entscheide er in seinem Fall auf ein Abschiebeverbot. Die Zuhörer waren begeistert und applaudierten spontan – Indrit darf nicht abgeschoben werden! (…)
Als nächstes ging es um Xhema Lala: Auch sie sollte dem Richter schildern, warum sie in Albanien nicht bleiben konnte. Das versuchte Xhema auch, aber die Erinnerungen brachen so über sie herein, dass sie vor Weinen nicht mehr antworten konnte. Da es von ihr auf Anraten ihrer Ärztin einen Antrag auf gesetzliche Betreuung gibt, und hier demnächst mit einem schriftlichen Gutachten und einer richterlichen Entscheidung zu rechnen ist, brach der Richter die Verhandlung schließlich ab und entschied, diesen Ausgang erst einmal abzuwarten und dann nach Aktenlage zu entscheiden, um Xhema nicht noch eine weitere Befragung zuzumuten. (…)
Nach diesem glücklichen Ausgang lud die Senioreneinrichtung alle Unterstützer noch herzlich auf eine Tasse Kaffee ein, um sich gemeinsam über diesen wunderbaren Erfolg zu freuen. (…)“