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Gesundheitsförderung

Stress, Arbeitszeitverdichtung oder langes Sitzen am Schreibtisch können negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Für den Caritasverband ist es ein Anliegen, gesunde Rahmenbedingungen zu schaffen. Einen Angebotsüberblick finden Sie hier. Alle dargestellten Angebote gelten befristet bis zum 31.12.2022.

Angebote

Reha / Sport

Die Teilnahme an Sportaktivitäten (Reha, Sportverein etc.) und Präventionseinheiten wird mit maximal 300 € im Jahr gefördert. Bis zum 15.11. des Jahres ist der Kostennachweis zu erbringen. Die Gesamtförderung für das Jahr wird in einer Summe zum Jahresende mit der Gehaltszahlung ausgezahlt. Schwimmkosten werden wie andere Sportaktivitäten gefördert und durch 10’er Karten nachgewiesen werden.

Eltern / Großeltern - Kindturnen

Im gleichen Umfang wie die Sportaktivitäten wird das gemeinsame Turnen mit Kindern gefördert: max. 300 € im Jahr.

Zahngesundheit

Kosten für den Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlung können mit bis zu 800 € im Jahr gefördert werden. Förderfähig sind max. 50 % der Restkosten nach Abzug der Krankenkassenleistungen und möglichen Beihilfeleistungen. Wenn gewünscht kann vor Beginn der Maßnahme ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Dem Antrag ist der Heil- und Kostenplan beizufügen. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Endabrechnung und der Kostenübernahme der Beihilfestelle.

Zahnfüllung/Zahnreinigung

Kosten für Zahnfüllungen und Zahnreinigungen werden bis zu 120 € im Jahr gefördert. Förderfähig sind max. 50 % der Restkosten nach Abzug der Krankenkassenleistungen.

Brillengläser

Optische Gläser von Korrekturbrillen werden mit maximal 250 € pro Glas (Summe 500 €) bezuschusst. Ein*e Mitarbeiter*in kann diesen Antrag alle zwei Jahre stellen. Dem Antrag sind die Rechnung bzw. weitere Belege anzuhängen, aus denen die Kosten und die Art der Brillengläser hervorgehen.

Kinder von Mitarbeitenden im Alter von bis zu 18 Jahren erhalten auf Antrag einen Zuschuss auf medizinisch notwendige Brillen von bis zu 100 € jährlich.

Hörgeräte

Hörgeräte werden mit maximal 250 Euro pro Gerät (Summe 500,00 €) bezuschusst. Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin kann diesen Antrag alle drei Jahre stellen. Dem Antrag sind die Rechnung bzw. weitere Belege anzuhängen, aus denen die Kosten, der Zuschuss der Kasse und die Art der Hörgeräte hervorgehen.  

Medizinische Hilfsmittel

Medizinischen Hilfsmitteln (Stützstrümpfe, Schuheinlagen, Zuzahlungen diabetischer Fußpflege etc.) werden mit bis zu 150 €  im Jahr gefördert. Ein Mitarbeitender kann den Antrag jährlich für ein Paar Schuheinlagen stellen.

Gesunde Ernährung

  • Die Kosten für ein Teamkochen werden zu 100 Prozent vom Caritasverband übernommen. 

  • Alle 14 Tage wird in den Diensten und Einrichtungen der Caritas Gelsenkirchen für Beschäftigte kostenlos ein Obstkorb angeboten.

  • Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird kostenloses Mineralwasser angeboten.

  • Ein Gruppenangebot zur Gewichtsreduktion und zur Prävention von Herzkreislauf- und Muskelerkrankungen im Haus St. Anna wird unter Abzug eines monatlichen Eigenanteils pro Teilnehmenden von 30 Euro und unter Abzug einer möglichen Förderung der Krankenkassen durch das Budget finanziert. (Die Förderung ist zunächst auf ein halbes Jahr begrenzt)

  • Ernährungs- und Diätberatungen sowie Ernährungskurse zum Beispiel mit dem Ziel der Gewichtsreduktion werden mit maximal 180 Euro im Jahr gefördert.

Massage

Die Einrichtungen und Dienste können für ihre Mitarbeitenden zu Lasten des Leistungsentgeltes einmal im Quartal ein Massageangebot buchen.

Massagen werden bis zur Höhe der Restkosten, nach Abzug von Krankenkassenleistungen, mit max. 150 € im Jahr gefördert. Die Kosten sind durch Zahlungsbelege in dem Antrag nachzuweisen. Die Förderung wird in einer Summe zum Jahresende ausgezahlt.

Entspannung und Co.

Nicht nur Stress, sondern einfach der Wunsch, das eigene Leben so erfüllt und glücklich leben zu wollen wie möglich, können Hintergründe zur Teilnahme an verschiedenen Entspannungstrainings sein.

Die Caritas bietet Yoga-Kurse, Judo-Kurse und Achtsamkeitstrainings an, wenn mindestens 13 Teilnehmende gemeldet sind.

Beim Achtsamkeitstraining wird ein Eigenanteil von 100,00 Euro pro Teilnehmer bzw. Teilnehmerin erhoben.

Selbstschutz, Prävention, Deeskalation

Der Caritas-Fachbereich Kinder-, Jugend- und Familie hat ein Konzept zum Selbstschutz-, Präventions- und Deeskalationstraining entwickelt. Die Kosten für Mitarbeiter, die an diesen Trainings teilnehmen, werden zu 100 Prozent von der Caritas übernommen.

Ziel der Kurse ist es, unter anderem dass Mitarbeitende von sich aus besser mit Stress umgehen können. Um einem Burnout vorzubeugen, wird gezeigt, wie man frühzeitig Überlastungssymptome bei sich und bei anderen erkennt.

Gesundheitstage

Speziell auf die Bedürfnisse und Wünsche der Mitarbeitenden zugeschnitten werden mobile Gesundheitstage in den verschiedenen Diensten und Einrichtungen angeboten. 

Firmenlauf

Die Kosten für die Teilnahme am Firmenlauf (zu dem die Caritas Gelsenkirchen ein Team meldet) werden übernommen. 

Rauchentwöhnung

Die Kosten eines Raucherentwöhnungskurses werden in der Höhe von 180 Euro übernommen.

Verschiedenes

  • Mitarbeitende können sich bei eigenen oder familiären Problemen oder Herausforderungen an die Kolleginnen und Kollegen der Beratungsstellen / Fachstellen wenden, um auch kurzfristig Hilfe und Unterstützung zu erhalten.
  • Mitarbeiter, die an spirituellen Angeboten teilnehmen, können die Hälfte der Kosten (maximal 300 Euro im Jahr) erstattet bekommen. Dem Antrag ist der Rechnungsbeleg anzuhängen.
  • Über ein Firmenabonnement mit der Bogestra können die Mitarbeitende deutlich vergünstigte Monatstickets erwerben. Der Dienstgeber kümmert sich um die Bestellung.
  • Zur Förderung der Betriebsgemeinschaft bietet der Caritasverband Betriebsausflug an.
  • Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird ein kostenloses Fahrsicherheitstraining angeboten.

 

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