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Familie und Beruf

Familie und Beruf zu vereinbaren, ist oft gar nicht so einfach. Eltern, die Kinder großziehen oder erwachsene Kinder, die sich um ihre Eltern kümmern, wissen das. Der Caritasverband Gelsenkirchen möchte seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern helfen, einen besseren Ausgleich zwischen Beruf und Privatleben zu schaffen.

Seit 2016 können die Beschäftigten für das Caritas-Flex-Konto der Caritas Gelsenkirchen entscheiden: Mit diesem flexiblen Arbeitszeitkonto können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihr Arbeitsleben individuell gestalten. Mit einem angesparten Wertguthaben können sie zum Beispiel vorzeitig in den Ruhestand gehen und erhalten bis zum eigentlichen Renteneintritt ihr gewohntes Gehalt. Auch für eine Auszeit oder um die Wochenarbeitszeit herabzusetzen, kann das Flex-Konto eingesetzt werden. Über die individuellen Möglichkeiten konnten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in persönlichen Beratungsgesprächen informieren.

Familie verändert sich ständig - wir uns auch! Wir werden weiter an einem familienfreundlichen Arbeitsumfeld arbeiten und es an die Bedürfnisse unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anpassen.

Informationen zu den Angeboten im Bereich der Gesundheitsförderung finden Sie hier.

Die aktuellen Angebote aus dem Leistungsentgelt, die Sie in dem untenstehenden Überblick finden, sind zunächst bis zum 31.12.2019 befristet.

Die Leistungen im Überblick

Arbeitszeitregelungen

Flexible Arbeitszeiten im Sinne der Familienfreundlichkeit werden grundsätzlich in allen Fachbereichen angestrebt. Das bedeutet Flexibilität im Sinne individuell gestaltbarer Arbeitszeitregelungen und auch Flexibilität im Rahmen von Handlungsspielräumen für familiäre Notfälle.  

Teilzeitbeschäftigungen sind in allen Einrichtungen und Bereichen möglich. Während der Elternzeit und bis zu fünf Jahren darüber hinaus sind befristete Teilzeitbeschäftigungen vereinbar, in dieser Zeit bleibt der Anspruch auf den ursprünglichen Arbeitsumfang bestehen.

Für Mitarbeitende, die Angehörige pflegen, bieten wir ebenfalls die Möglichkeit, vorübergehend ihre Arbeitszeiten zu verkürzen (Familienpflegezeit).

Urlaub und Freistellungen

Urlaub wird entsprechend den Regelungen der AVR gewährt. Er beträgt 29 bis 30 Tage im Jahr bei einer 5-Tage-Woche. Je nach Vergütungsgruppe wird Urlaubsgeld gezahlt.

Zusätzlich werden Arbeitszeitbefreiungen bei folgenden Anlässen:

  • Umzug aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen         1 Tag
  • Niederkunft der Ehefrau                                                  1 Tag
  • Tod des Ehegatten, eines Kindes oder Elternteils             2 Tage
  • Kirchliche Eheschließung der/des Mitarbeiterin/s             1 Tag
  • Taufe, Erstkommunion, Firmung, kirchl. Trauung
    und entsprechende religiöse Feiern eines Kindes             1 Tag
  • Schwere Erkrankung von Angehörigen gemäß AVR          1 Tag/Jahr
  • Schwere Erkrankung eines Kindes (unter 14 Jahren)         bis zu 4 Tagen/Jahr
  • Schwere Erkrankung einer Betreuungsperson (wenn das
    Kind unter 8 Jahren ist)                                                  bis zu 4 Tagen/Jahr
Zulagen und Sonderzuwendungen

Die jährliche Weihnachtszuwendung/Jahressonderzahlung beträgt zurzeit mindestens 77,51% bis zu 90% von der Vergütung des Monats September. Die Weihnachtszuwendung erhöht sich um 25,56€ für jedes Kind.

Je neugeborenem oder per Adoption angenommenem Kind (unter 2 Jahren) wird auf Antrag eine Geburtsbeihilfe in Höhe von 358€ gezahlt.

Betriebliche Altersversorgung

​Für alle Mitarbeitende zahlt der Caritasverband Beiträge in die Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK). Derzeit sind es 4,8 % des Bruttogehaltes. Sobald über einen Zeitraum von 60 Monaten Beiträge eingezahlt worden sind, hat der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin im Rentenfall einen Anspruch auf Betriebsrente. Mutterschutz- und Elternzeiten werden berücksichtigt.

Darüber hinaus haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit eine Vereinbarung einer freiwilligen Zusatzrente mit der KZVK abzuschließen.

  • Bei der Bruttoentgeldumwandlung vereinbaren die Mitarbeiter mit dem Caritasverband, einen Teil des Bruttoentgeltes in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Der Caritasverband zahlt diesen Teil in die freiwillige Zusatzrente der KZVK ein. Für diesen Teil zahlt der Mitarbeiter keine Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Der Caritasverband zahlt zusätzlich einen Zuschuss von 13 % des Beitrags als Zuschuss, wenn der Mitarbeiter in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist.

  • Daneben besteht die Möglichkeit Beiträge aus dem Nettogehalt in eine Riester-Rente zu zahlen. Dafür erhalten die Mitarbeiter Zulagen vom Staat. Beiträge und Zulagen können bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

​

Familie und Beruf

Was Kinderherzen höher schlagen lässt, ist oft mit viel Aufwand für berufstätige Eltern verbunden: die Schulferien. Damit die Kinder nicht alleine zu Hause bleiben oder Babysitter organisiert werden müssen, bietet der Caritasverband kostenfreie Ferienbetreuungen für Kinder von Mitarbeitern in den Sommer-, Herbst-, Weihnachts- und Osterferien an. Ebenso werden kostenfreie Betreuungen an "Brückentagen" und beweglichen Ferientagen angeboten.

Mitarbeiterfamilien, deren Kinder in Tagesstätten, in Offenen Ganztagschulen oder ähnlichem betreut werden, können beantragen, dass die Caritas Gelsenkirchen einen Teil der Kosten übernimmt. Die Betreuungskosten können mit 60 € pro Kind und Monat gefördert werden. Die Kosten sind durch Vertragskopie oder Zahlungsbelege in dem Antrag nachzuweisen. Die Förderung wird in einer Summe zum Jahresende ausgezahlt.

Ferienfreizeiten (mit Übernachtung) und Schulfahrten von bis zu 14-jährigen Mitarbeiterkindern werden mit bis zu 250 Euro je teilnehmenden Kind und Jahr gefördert. Die Maßnahme muss sich über mindestens fünf Tage erstrecken.

Die Eigenbeteiligungen für Eltern-Kind-Kuren werden vom Arbeitgeber übernommen. Der Antragstellung ist die Rechnungskopie, aus der der Eigenanteil hervorgeht, beizufügen.

Kinder von Mitarbeitenden im Alter von bis zu 18 Jahren erhalten auf Antrag einen Zuschuss auf medizinisch notwendige Brillen von bis zu 100,00 € jährlich.

Lohnfortzahlung bei Pflegezeiten

Bei Eintreten einer akuten Pflege- oder Betreuungssituation bei einem direkten Verwandten sowie beim Ehe- oder Lebenspartner kann auf Antrag eine Freistellung von bis zu 14 Tagen gewährt werden. Für die Zeit der Freistellung wird eine Lohnfortzahlung im Umfang von 50 % der bisherigen Vergütung gewährt.

 

Verschiedenes
  • Mitarbeitende können sich bei eigenen oder familiären Problemen oder Herausforderungen an die Kolleginnen und Kollegen der Beratungsstellen / Fachstellen wenden, um auch kurzfristig Hilfe und Unterstützung zu erhalten.
  • Mitarbeiter, die an spirituellen Angeboten teilnehmen, können die Hälfte der Kosten (maximal 300 Euro im Jahr) erstattet bekommen. Dem Antrag ist der Rechnungsbeleg anzuhängen.
  • Über ein Firmenabonnement mit der Bogestra können die Mitarbeitende deutlich vergünstigte Monatstickets erwerben. Der Dienstgeber kümmert sich um die Bestellung.
  • Zur Förderung der Betriebsgemeinschaft bietet der Caritasverband Betriebsausflug an.
  • Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird ein kostenloses Fahrsicherheitstraining angeboten.

 

Ausgezeichnet familienfreundlich

Austzeichnung des Gelsenkirchener Bündnisses für Familien

Im Jahr 2016 wurde der Caritasverband Gelsenkirchen als familienfreundlicher Betrieb ausgezeichnet. Damit würdigt das Gelsenkirchener Bündnis für Familien die Angebote der Caritas als Arbeitgeber.

Weitere Informationen zum Thema

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PDF | 3,4 MB

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