Suchtmittel am Arbeitsplatz
Der Missbrauch von Medikamenten, Alkohol und Drogen führt zu gesundheitlichen und sozialen Beeinträchtigungen, die besonders am Arbeitsplatz, wo es gilt, sich täglichen Herausforderungen zu stellen, schnell durch Leistungsmängel und Verhaltensauffälligkeiten sichtbar werden.
Weder bestimmte Altersgruppen noch gesellschaftliche Schichten sind davon ausgenommen, suchtgefährdet zu sein. Abhängigkeit von Suchtmitteln betrifft Männer und Frauen gleichermaßen. Sie ist kein Zeichen einer Willensschwäche, sondern eine ernstzunehmende Erkrankung, wo fachkundige Hilfe hinzugezogen werden sollte. Der Umgang mit Alkohol ist Teil unserer Kultur. Der Caritasverband Gelsenkirchen setzt sich seit vielen Jahren für Menschen ein, die in Alkoholabhängigkeit geraten. Deren einzige Perspektive ist ein Leben ohne Alkohol. Sie brauchen für diesen Weg Unterstützung und Bestätigung. Der Caritasverband wird daher innerbetriebliche Veranstaltungen ohne Alkohol gestalten.
Die Wahrnehmung einer Abhängigkeit tritt am Arbeitsplatz unter Kollegen/-innen oft erst dann ein, wenn u.a. psychische Folgen oder erhebliche Leistungsreduzierungen sichtbar werden. Ein wirksamer Schritt ist die frühzeitige konsequente Intervention schon bei den ersten Auffälligkeiten am Arbeitsplatz.
Suchtgefährdete und Abhängige zeigen nicht selten ein Verhalten des Bagatellisierens und des Verheimlichens. Am Arbeitsplatz unterstützen Kolleginnen und Kollegen dieses Verhalten oft aus eigener Unsicherheit oder falsch verstandener Solidarität. Verantwortliches Handeln bei Suchtgefährdung fordert aber einen sehr offenen und ehrlichen Umgang mit den Auffälligkeiten, insbesondere von unseren Personalverantwortlichen.
Prävention und Hilfe sind nicht nur ein Angebot, sondern eine besondere Aufgabe und Fürsorge des Arbeitgebers Caritas. Die Verantwortung und die Fürsorge für die suchtgefährdeten MitarbeiterInnen ist das grundlegende Motiv für diese Verfahrensordnung. Verantwortlich für die Umsetzung sind die Geschäftsführung, die Fachbereichs-, die Einrichtungs- und Dienststellenleitungen in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitervertretungen.