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Palliative Betreuung

"Sie sind wichtig, weil Sie eben Sie sind. Sie sind bis zum letzten Atemzug Ihres Lebens wichtig und wir werden alles tun, damit Sie nicht nur in Frieden sterben, sondern auch leben können bis zuletzt." (Cicely Saunders)

Ein würdiges und weitgehend beschwerdefreies Leben bis zuletzt, das ist das Ziel der palliativen Betreuung im Caritasverband Gelsenkirchen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Fachbereiche versuchen dabei, den psychosozialen und spirituellen Bedürfnissen der Sterbenden und ihrer Angehörigen gerecht zu werden. Der Mensch in seiner Ganzheit steht im Mittelpunkt der Betreuungs- und Pflegekonzepte. Im Rahmen der Begleitung wollen wir den Sterbenden unterstützen, sein Leben zu leben und seinen eigenen Tod zu sterben.  

Unsere Leitsätze: Was Palliative Betreuung bedeutet

Palliative Betreuung

  1. bejaht das Leben und betrachtet Sterben als einen normalen Prozess.

  2. bietet ein Unterstützungssystem um Menschen zu helfen, bis zum Tod so aktiv wie möglich zu leben mit größtmöglicher  Lebensqualität.

  3. betrachtet den Menschen ganzheitlich. Er ist eine unverwechselbare Persönlichkeit, die durch seine Biographie geprägt wurde. Ein wesentlicher Bestandteil der Begleitung ist daher auch die Einbeziehung aller Menschen, die dem Betroffenen nahestehen.

  4. bietet ein Unterstützungssystem, um den Angehörigen der Betroffenen zu helfen, die Zeit während der Krankheit, sowie die eigene Trauer zu bewältigen.

  5. verschafft Linderung von Schmerzen und anderen belastenden Symptomen.

  6. schließt psychische und spirituelle Aspekte in die Versorgung mit ein.

  7. reduziert diagnostische Maßnahmen auf das Notwendigste

  8. soll den Tod weder beschleunigen noch verzögern

Schnittstellen zur palliativen Betreuung nach Fachbereichen

Ambulante Hilfen und Pflege

Die Ambulante Palliativpflege wurde im Jahr 2008 gegründet und stellt eine Erweiterung der Ambulanten Pflege dar. Räumlich angegliedert ist die Palliativpflege an die Ambulante Pflege Buer, ihre Zuständigkeit gilt aber für den gesamten Stadtbezirk Gelsenkirchen.

Zur Zeit sind sechs Pflegefachkräfte in der Palliativpflege tätig. Sie verfügen über die Weiterbildung "Palliative Care" und haben sich damit für die besondere Pflegesituation Schwerstkranker  bzw. Sterbender qualifiziert. Zu den besonderen Aufgaben gehören im medizinischen Bereich u.a. die Durchführung der Symptomkontrolle, die Portversorgung oder die Durchführung der ärztlich angeordneten Schmerztherapie. Außerdem versuchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Bedürfnisse der Schwerstkranken zu erkennen und zu respektieren, und so die größtmögliche Lebensqualität sicherstellen. Selbstverständlich zählt dazu auch die Beratung rund um die palliativpflegerische Versorgung. Gemäß den rechtlichen Grundlagen können nur ausgewählte Patientengruppen betreut werden. Die Kriterien wurden von den Krankenkassen in den Rahmenvereinbarungen zum § 39 a SGB V festgeschrieben. Demnach muss eine progredient verlaufende, d.h. unheilbare Erkrankung vorliegen, die sich bereits in einem fortgeschrittenen Stadium befindet, nicht der Krankenhausbehandlung bedarf und bei der eine deutlich begrenzte Lebenserwartung von Tagen, Wochen oder Monaten besteht. Die Voraussetzung für eine Verordnung durch den Arzt ist gegeben, wenn eine Palliativversorgung im häuslichen Umfeld möglich und gewünscht ist und Angehörige den Betroffenen nicht allein versorgen können. Beide müssen über den Zustand und die Prognose informiert sein. Unabhängig von einer palliativen Verordnung begleiten wir natürlich auch alle andere Menschen auf ihrem letzten Weg, unabhängig oben benannter Kriterien bzw. Vorraussetzungen.

Der Fachbereich Ambulante Hilfen und Pflege besteht aus drei ambulanten Pflegediensten, angesiedelt in Ückendorf, Resse und Buer.

Stationäre Altenhilfe

Die drei Altenpflegeeinrichtungen des Caritasverbandes Gelsenkirchen haben für ihre Arbeit palliative Grundsätze entwickeltfür den Betroffenen und seine Angehörigen.

Die Grundsätze im Überblick:

  1. Eine palliative Begleitung und Versorgung wird von uns als ganzheitliches Konzept verstanden, das alle Elemente, die im Leben des Betroffenen von Bedeutung waren mit einschließt. Von großer Bedeutung  für die palliative Begleitung ist, dass alle Personen, die dem Betroffenen nahe stehen auch Teil des palliativen Teams sind. Für den Betroffenen ist es in der Regel wichtig, dass die Familie, Freunde, Angehörige, ehemalige Arbeitskollegen und andere Personen, die zum sozialen Umfeld gehören, den Menschen auf seinem letzten Lebensweg begleiten können. Nur wenn, alle beteiligten Personen bewusst eingebunden werden, werden sie sich zutrauen, die Begleitung zu einer gemeinsamen Aufgabe zu machen. Diese Unterstützung bieten wir an. Wir informieren und beraten Angehörige (z.B. bezüglich der Situation, der möglichen Schmerztherapien, der innerhalb des Hauses bestehenden Abschiedskultur, der rechtlichen Situation zur Selbstbestimmung am Lebensende).

  2. Wir arbeiten in einem multiprofessionellem Team um die palliative Versorgung in einem ganzheitlichen Prozess zu gewährleiste. Unser Team besteht aus den pflegenden Mitarbeitern, den Mitarbeitern des sozialen Dienstes, Schmerztherapeuten, Ärzten, Seelsorgern, Hospizdienst, Palliativ Netz Gelsenkirchen, ehrenamtlichen Sterbehelfern u.a.

  3. In unserer Versorgung steht das Wohlbefinden des Betroffenen stets an erster Stelle. Der lindernde Gedanke ist daher vorrangig im Abwägen des Verhältnisses zwischen der Belastung durch pflegerische und medizinische Maßnahmen und dem erwartenden Gewinn an Lebensqualität zu sehen.

  4. Wir unterstützten sensibel  die Kommunikation und Interaktion zwischen dem Betroffenen und der Menschen, die ihm nahe stehen. So hat der Betroffene die Möglichkeit bestimmte Ereignisse noch zu erleben und unerledigte Angelegenheiten abzuschließen.

Wohnheim für Menschen mit Behinderung

Das Caritas-Haus St. Rafael bietet Menschen mit Behinderung ein dauerhaftes Zuhause. Dazu gehört auch, dass Mitarbeitende sowie die Bewohnerinnen und Bewohner das Sterben als Teil des Lebens verstehen und lernen, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

Das Sterben ist wie das Leben ein sehr individueller Prozess, der den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen der betroffenen Personen – auch unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen - gerecht werden sollte. Das sensible Wahrnehmen und Respektieren der persönlichen Bedürfnisse des Sterbenden sollte der Mittelpunkt des Handelns sein.

In der Regel haben Menschen Angst vor der unbekannten Situation des Sterbens, sie benötigen und wünschen Unterstützung und Beistand. Es gibt aber auch Menschen, die im Leben wie im Sterben Zeit für sich alleine brauchen.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Haus St. Rafael gilt es darum, so angemessen wie möglich, Angebote der Unterstützung und des Miteinanders zu bieten und trotzdem niemanden mit ständiger Anwesenheit einzuengen. Gerade in diesem Arbeitsbereich, in dem sich die Betroffenen nicht immer deutlich durch Sprache verständlich machen können, helfen nonverbale Zeichen, mehr Sicherheit und Empfinden für die Wünsche und Bedürfnisse zu erlangen.

Das Haus St. Rafael bemüht sich, im Einzelfall auch mit Unterstützung des palliativen Pflegedienstes, eine umfassende Sterbebegleitung zu bieten.

Die Menschen können nach ihren Wünschen auch seelsorgerisch durch Mitarbeiter des Hauses oder durch Seelsorger aus der Gemeinde begleitet werden.

Kinder, Jugend und Familie

Alle Menschen finden beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie unterschiedlichste Beratungsangebote.

Wenn ein Mensch in der letzten Phase seines Lebens begleitet und betreut wird, so geht das an den nahestehenden Partner, an Familienmitgliedern, Kindern und auch Freunden nicht spurlos vorbei. Diese sind neben der betroffenen Person in unterschiedlichster Weise hoch belastet. In der Beratung ist Zeit für alle ihre Gefühle und Gedanken. Manchmal werden alte Konflikte wieder angerührt; Ängste, wie soll es nach dem Tod des geliebten Menschen weitergehen oder wie sag ich es den Kindern, dass sie Oma oder Opa, oder sogar ein Elternteil oder ein Geschwisterkind verlieren werden. Wie gehe ich mit Persönlichkeitsveränderungen des Menschen um und viele weitere Fragen.

Im Rahmen der Ehrenamtsvermittlung können Begleitung und Hilfsangebote angefragt werden.

Gesundheit und Soziales

Palliative Bezüge beim Ambulant Betreuten Wohnen

Das Betreute Wohnen ist ein sozialpädagogisches Angebot mit dem Ziel der sozialen Eingliederung und Rehabilitation. Auch eine Nachsorge gehört dazu. In der andauernden Betreuungszeit gibt es Schnittstellen zur palliativen Versorgung. Zum einen erkranken leider immer häufiger Menschen auch in jungen Jahren schwer oder im Betreuungsverlauf ergeben sich schwerwiegende  nicht heilbare Erkrankungen. Auch in dieser Phase wird die Betreuungsarbeit fortgeführt.

Wenn Angehörige der Betreuten unheilbar schwer erkranken, vermitteln die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an entsprechende Stellen im Caritasverband.

Zum Ambulant Betreuten Wohnen

Das Betreute Wohnen ist ein aufsuchendes Betreuungsangebot mit lebens-, personen- und Umfeld bezogenen Unterstützungshilfen. Die Betreuung findet in der Regel als Einzelbetreuung statt, kann aber in Einzelfällen auch in einer Wohngemeinschaft durchgeführt werden. Unter Berücksichtigung der Persönlichkeit, der individuellen Beeinträchtigung und der Betreuungserfordernissen enthält das Betreute Wohnen unterschiedliche Maßnahmen. Die Betreuungshilfen richten sich unter anderem an Menschen mit psychischen Behinderungen und Erkrankungen, mit Suchterkrankungen, mit einer geistigen Behinderung sowie in besonderen sozialen Schwierigkeiten.

Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer in Gelsenkirchen und Buer e.V.

Rechtliche Betreuung und palliative Versorgung

Menschen, die rechtlich betreut werden, sind nicht nur unterschiedlich alt, sondern haben auch verschiedene Behinderungs- und Krankheitsgeschichten. Dazu gehört, dass auch Menschen in der letzten Phase ihres Lebens betreut und soweit wie möglich begleitet werden. Palliativ tätige ambulante und stationäre Dienste können vermittelt und in Anspruch genommen werden.

Betreute Menschen können sowohl von der fachlichen Kompetenz der caritativen Hilfesysteme als auch vom persönlichen Einsatz des jeweiligen Mitarbeiters profitieren. Den uns anvertrauten Menschen soll die letzte Zeit ihres Lebens soweit wie möglich erleichtert werden; persönliche Wünsche und Bedürfnisse stehen dabei im  Vordergrund und sollten Leitlinie der Versorgung und Unterstützung sein.

Rechtliche Betreuung im Überblick

Wenn eine volljährige Person aus gesundheitlichen Gründen, zum Beispiel wegen Krankheit, Alter oder Behinderung, eigene Angelegenheiten nicht mehr allein oder mit Hilfe entsprechender Bevollmächtigter oder anderer Unterstützungssysteme regeln kann, wird vom Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung eingerichtet. Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch ab § 1896.

Das vorrangige Ziel der rechtlichen Betreuung ist, dem betreuten Menschen ein selbstbestimmtes Leben unter Achtung seiner Grundrechte zu ermöglichen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Palliative
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Eine Übersicht, wer in welchem Fachbereich für den Bereich Palliative Betreuung zuständig ist, finden Sie hier.
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