Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen und Einschränkungen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen, ist die Aufgabe des Integrationsfachdienstes (IFD). Er ist der Partner für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen.
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Kann ein Erwachsener seine Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln, ist die Beantragung einer rechtlichen Betreuung beim Amtsgericht möglich. Eine Anregung kann auch durch Angehörige, Bekannte oder Soziale Dienste erfolgen.
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