Rechtliche Betreuung
Voraussetzung für die rechtliche Betreuung
- eine psychische Erkrankung
- eine körperliche Behinderung
- eine geistige Behinderung.
Die Benennung eines rechtlichen Betreuers soll dem betreuten Menschen ein selbstbestimmtes Leben unter Achtung seiner Grundrechte ermöglichen. In enger Abstimmung mit dem Betreuten sorgt dieser dafür, dass er seine Rechte und Ansprüche wahrnehmen kann.
Ehrenamtliche Betreuung
70% der Betreuungen werden ehrenamtlich durch Familienangehörige übernommen. Die anderen 30% werden durch die hauptamtlichen Betreuer oder auch durch weitere ehrenamtlich Engagierte abgedeckt.
Ehrenamtliches Engagement ist vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt. Zu den Aufgaben der Mitarbeiterinnen des Betreuungsvereins gehört es daher auch, ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen. Sie werden für diese verantwortliche Aufgabe qualifiziert und erhalten Möglichkeiten zu Erfahrungsaustausch und Fortbildung.
Rechtzeitig vorsorgen: Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung
Mit entsprechender Vorsorge stellen Sie sicher, dass Ihre Vorstellungen von Menschenwürde und Selbstbestimmung Berücksichtigung finden.
Der Betreuungsverein informiert und berät zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.