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Gewaltschutzkonzept

Das Gewaltschutzkonzept des Caritasverbandes für die Stadt Gelsenkirchen e.V. hat das Ziel, Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene konsequent vor jeder Form von Gewalt zu schützen, präventive Strukturen zu schaffen und klare Handlungswege bei Verdachtsfällen sicherzustellen. Es dient dazu, eine Kultur der Achtsamkeit, Transparenz und Verantwortungsübernahme zu fördern und damit ein Umfeld zu gewährleisten, in dem sich alle Menschen sicher, respektiert und geschützt fühlen. 

 Der Caritasverband für die Stadt Gelsenkirchen e.V. hat dafür die Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes für den Umgang mit sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Beschäftigte in den Diensten und Einrichtungen, seiner Gliederungen und Mitgliedsorganisationen übernommen. 

 Zudem basiert das vorliegende Gewaltschutzkonzept auf der Präventionsordnung des Bistums Essen. Über die Selbstverpflichtung und Selbstauskunft soll dazu beigetragen werden, dass Machtmissbrauch gegenüber Menschen, die sich in Abhängigkeitsverhältnissen befinden, konsequent entgegengewirkt wird.

 Dieses Gewaltschutzkonzept ist die Grundlage unseres Handelns und ist verbindlich festgeschrieben. Alle folgenden Ausführungen sind als ein Mantelkonzept zu verstehen. Dies bedeutet, dass alle Fachbereiche nochmal detailliert zu ihren spezifischen Zielgruppen Handlungs- und Verfahrensanweisungen ausformulieren. Der Caritasverband Gelsenkirchen verständigt sich auf verlässliche Prinzipien zur Sicherstellung des Schutzes der ihm anvertrauten Menschen. Die Umsetzung dieser Prinzipien bedarf einer ständigen Achtsamkeit, damit diese zu einer Selbstverständlichkeit im Miteinander des Verbandes werden.  

Definition von Gewalt

Ganz allgemein bezeichnet Gewalt den absichtlichen Gebrauch von angedrohtem oder tat sächlichem körperlichen und/oder seelischen Zwang gegen die eigene oder gegenüber einer anderen Person. Sie hat das Ziel, andere einzuschüchtern, zu beherrschen, zu verletzen o der zu töten (in Anlehnung an die WHO-Definition von Gewalt nach: WHO-Regionalbüro für Europa (2003). Weltbericht Gewalt und Gesundheit. Zusammenfassung, Kopenhagen).

 Gewalt hängt eng zusammen mit Macht auf der einen und mangelnder Autonomie auf der anderen Seite. Sie kann, wie im Folgenden aufgezeigt, viele unterschiedliche Formen annehmen und wird individuell subjektiv verschieden empfunden. Durch die hier für den Caritasverband für die Stadt Gelsenkirchen e.V. festgeschriebene Definition der einzelnen Gewaltformen besteht ein einheitliches Verständnis dieser Begrifflichkeiten. Nicht jede Form von Gewalt ist strafrechtlich relevant, aber jede Form von erlebter Gewalt verletzt die Betroffenen. Daher nimmt der Caritasverband für die Stadt Gelsenkirchen e.V. bei seinen Aktivitäten zum Gewaltschutz alle Formen von Gewalt in den Blick, die subjektiv als Gewalt erlebt werden.

Physische/ körperliche Gewalt 

Körperliche Gewalt umfasst alle Formen von Misshandlungen wie zum Beispiel: 

  • Schlagen 
  • Schütteln 
  • Treten 
  • Boxen 
  • an den Haaren ziehen 
  • mit Gegenständen werfen 
  • mit dem Kopf gegen die Wand schlagen 
  • an der Kleidung zerren 
  • unerwünschtes Fixieren/ freiheitsentziehende Maßnahmen 
  • Disziplinierung beim Essen durch Aufzwingen oder Vorenthalten
  • Körperliche Vernachlässigung 

Strafrechtlich liegt eine Körperverletzung vor, wenn jemand "eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt" (§ 223 StGB).

Psychische Gewalt

Psychische Gewalt kann aus vielen Facetten bestehen wie zum Beispiel: 

  • Beschimpfungen 
  • Anschreien 
  • Diskriminierung 
  • Infantilisierung erwachsener Menschen mit Assistenzbedarf 
  • Beschämen/ Bloßstellen 
  • Auslachen 
  • ironische und sarkastische Bemerkungen 
  • Ignorieren, Vorenthalten von emotionaler Zuwendung und Freundlichkeit 
  • Bevormunden 
  • Drohungen 
  • Mobbing 
  • Manipulation von Verhaltensweisen und Gefühlen (z. B. Einreden von Schuldgefühlen) 
  • Nötigungen 
  • Angstmachen 
  • Abwerten 
  • Isolation (z. B. Kontaktverbot)
  • die bewusste Vorenthaltung von Informationen 

Im Gegensatz zur körperlichen Gewalt sind sowohl die Gewaltanwendung als solche, als auch die Verletzungen meistens nicht oder kaum sichtbar. Psychische Gewalt kann unbewusst, z. B. aufgrund von Unkenntnis über vorhandene Ängste oder aus Mangel an Feingefühl ausgeübt werden. Auch aus diesem Grund ist psychische Gewalt eine der am häufigsten auftretenden Grenzverletzungen. Es ist zum Teil schwieriger zu bewerten, ob Gewalt vor liegt.

Sexualisierte Gewalt 

Unter sexualisierter Gewalt wird jegliche Form von Grenzverletzungen oder Übergriffen verstanden, bei der das Gegenüber durch körperliche Übergriffe oder verbale Äußerungen ohne Einvernehmen zu Handlungen genötigt wird oder ihm solche aufgezwungen werden, welche die eigene Intimität, eigene und andere Intimbereiche, sowie die Berührung weiterer Körper teile betreffen: 

  • sexuelle Übergriffe 
  • bewusster Entzug von Intimsphäre 
  • unzureichende Aufklärung 
  • sexualisierte Sprache 
  • ungewolltes Berühren, auf den Schoß nehmen, langes Umarmen 
  • sexuelles Belästigen und Bedrängen 
  • Drängen oder Erzwingen von sexuellen Handlungen 
  • Drängen oder Zwingen zum Anschauen von oder Mitwirken in pornografischen Handlungen in Fotografie, Film oder Internetchat 
  • Drohungen für den Fall, dass sich die betroffene Person nicht auf sexuelle Handlungen einlässt 
  • erotischer Lustgewinn bei der Pflege von Menschen mit Assistenzbedarf 
     
    Strafrechtlich relevante Formen von sexueller Gewalt sind z. B. sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§174 StGB), von Kindern (§ 176 StGB), von Jugendlichen (§ 182 StGB), sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (§ 177 StGB), Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB), Verbreitung pornographischer Inhalte (§ 184 StGB) oder sexuelle Belästigung (§ 184i StGB).

Grenzverletzungen und (sexuelle) Übergriffe 

Grenzverletzungen sind ein einmaliges oder gelegentliches unangemessenes Verhalten (oft unbeabsichtigt). Dabei geht es vorwiegend um Missachtung von persönlichen Grenzen (z. B. unangenehme Umarmungen), von Grenzen der professionellen Rolle (z. B. Gespräche über das eigene Sexualleben), Missachtung von Persönlichkeitsrechten (z. B. Recht auf das eigene Bild), der Intimsphäre (z. B. Zwang einen Sammelumkleideraum zu nutzen) oder von Schamgefühlen (z. B. durch Bloßstellungen) (vgl. Broschüre "Augen auf - hinsehen und schützen, Bistum Essen 2023). 
 
Sexuell übergriffiges Verhalten geschieht in der Regel nicht zufällig bzw. aus Versehen, sondern vorsätzlich und strategisch. Es ist oft nicht strafbar im Sinne des Sexualstrafrechts, aber dennoch nicht akzeptabel. Es ist häufiger und massiver als Grenzverletzungen. Beispiele sind hier Voyeurismus, das Einstellen sexualisierter Fotos ins Internet und/oder sexistisches Manipulieren von Fotos (z. B. ausgeschnittenen Kopf auf nackten Körper setzen), wieder holte und vermeintlich zufällige Berührung von Geschlechtsmerkmalen, wiederholt abwertende sexistische Bemerkungen über die körperliche Entwicklung (vor allem bei jungen Menschen), sexistische Spielanleitungen (z. B. Flaschendrehen mit Aufforderung zum Entkleiden) oder auch die wiederholte Missachtung von Grenzen der professionellen Rolle. 
 
In einigen Fällen ist sexuell übergriffiges Verhalten eine strategische Vorbereitung auf strafrechtlich relevante Formen sexualisierter Gewalt, z. B. sexuelle Übergriffe. Täterinnen und Täter testen damit bewusst die Grenzen der potenziellen Opfer aus und bauen diese so sukzessive ab. Die Grenzen zwischen strafrechtlich nicht relevanten Formen von sexuellen Übergriffen zu strafrechtlich relevanten Formen sind fließend (vgl. Broschüre "Augen auf - hinsehen und schützen, Bistum Essen 2023). Was sexualbezogene Straftaten sind, regelt der 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB). 

Strukturelle Gewalt 

Strukturelle Gewalt geht nicht von einzelnen Täterpersonen aus, sondern ist die Folge von gesellschaftlichen und institutionellen Bedingungen und Strukturen, die Menschen benachteiligen. Sie äußert sich in durch Werte, Normen und Machtverhältnis bedingte Strukturen, die Menschen extrem und willkürlich darin einschränken sich entsprechend ihren Bedürfnissen zu entfalten. Zu struktureller Gewalt zählt beispielsweise: 

  • gezieltes Vorenthalten von Rückzugsmöglichkeiten 
  • fremdbestimmter Tagesablauf 
  • festgefahrene Pläne und Regeln (z. B. Gruppenregeln, Essenspläne) 
    willkürlich eingeschränkte Wahlmöglichkeiten (z. B. bzgl. Wohnform, Mitbewohnen den, Arbeitsplatz) 
  • bewusst mangelnde Transparenz 
  • Entzug von Mitwirkungsmöglichkeiten für die Beteiligten 
  • missbräuchlicher Umgang mit medizinischen Verordnungen und Diagnosen 
  • Verletzung des Datenschutzes 

Spirituelle Gewalt 

Spirituelle Gewalt liegt vor, wenn Menschen unter Verweis auf religiös begründete Behauptungen unter Druck gesetzt, genötigt oder gezwungen werden, Deutungen ihres eigenen Lebens zu akzeptieren, Handlungen zu vollziehen oder Entscheidungen zu treffen, zu denen sie selbst sich aus freien Stücken nicht entschließen würden (vgl. Doris Wagner 2019). 

Vernachlässigung 

Das andauernde oder wiederholte Unterlassen fürsorglichen Handelns, das zu erheblichen Beeinträchtigungen der physischen und/oder psychischen Entwicklung des Kindes führt oder vorhersehbar ein hohes Risiko solcher Folgen beinhaltet (z. B. Mangelversorgung bezogen auf Ernährung, Körperhygiene oder gesundheitliche Versorgung bezogen auf kognitive Förderung und emotionale Versorgung) (vgl. Caritas Bochum 2025 https://neuewege-caritas-bo chum.de/definitionen, 2022). 

Gewalt durch Unterlassen 

Gewalt durch Unterlassen umschreibt die Duldung jeder Form von Gewalt, auch zwischen Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen (vgl. Praxis für Sexualität 2022).

Präventive Maßnahmen

Hinsichtlich Personalauswahl hat der Caritasverband für die Stadt Gelsenkirchen e.V. festgelegt, dass das Thema Gewaltschutz bereits während der Bewerbungs- und Einstellungsphase in den Fokus gesetzt und angesprochen wird. Da dieser Kontakt für künftige Mitarbeitende oft den ersten Eindruck unseres Verbands, unserer Werte und unserer Haltung prägt, legen wir besonderen Wert darauf, Fragen zu Gewaltprävention, respektvollem Umgang und unserer Haltung klar, transparent und verbindlich zu kommunizieren. Darüber hinaus ist der Gewaltschutz ein fester Bestandteil unserer Einarbeitungspläne, um sicherzustellen, dass neuen Mitarbeitenden von Anfang an mit unseren Prinzipien vertraut sind und diese in ihrer täglichen Arbeit leben. Eine weitere Maßnahme ist, dass alle haupt- und ehrenamtlichen Personen die für den Caritasverband der Stadt Gelsenkirchen e.V. tätig werden möchten ein er weitertes Führungszeugnis vorzulegen haben (siehe 3.3).

Erweitertes Führungszeugnis 

Bei der Einstellung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden im Caritasverband Gelsenkirchen gilt es, die Einstellung von Mitarbeitenden mit grenzverletzenden Verhaltensweisen zu verhindern. Gemäß den gesetzlichen und arbeitsrechtlichen Grundlagen nimmt der Caritasverband Gelsenkirchen in geeigneter Form vor der Einstellung Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis der Mitarbeitenden. Vor der Vertragsunterzeichnung erklären die Mitarbeitenden ergänzend dazu anhand der Selbstauskunftserklärung, dass sie nicht wegen einer Straftat in Zusammenhang mit (sexualisierter) Gewalt rechtskräftig verurteilt worden sind und auch insoweit kein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet worden ist. Die persönliche und fachliche Eignung sowie die Motivation von potenziellen Mitarbeitenden werden im Caritasverband im Bewerbungsprozess hinterfragt und überprüft. Zudem sind alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden des Caritasverbandes für die Stadt Gelsenkirchen e.V. sind verpflichtet alle 5 Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vor zulegen. In einem dafür vorgesehenen Formular wird die Eignung des Mitarbeitenden dann vermerkt und archiviert. Das Erweiterte Führungszeugnis bleibt im Besitz des/der Mitarbeitenden. Die Fachbereichs-/ Einrichtungsleitung trägt die Verantwortung, dass die Mitarbeitenden ihrer Bereiche stets ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorgelegt haben. 

Selbstverpflichtung und -auskunft 

 Die Selbstverpflichtung/ Selbstauskunft unterzeichnen alle Mitarbeitenden des Caritasverbandes, sowohl haupt- als auch ehrenamtliche. Mit der Unterschrift versichern alle Mitarbeitenden, dass sie den Verhaltenskodex des Caritasverbandes für die Stadt Gelsenkirchen e.V. gelesen und verstanden haben. Außerdem verpflichten sie sich mit ihrer Unterschrift, die Verhaltensregeln zum Schutz Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener zu befolgen. Zudem bestätigen Mitarbeitende das sie nicht wegen einer strafbaren sexualbezogenen Handlung gemäß § 72a SGB VIII rechtskräftig verurteilt wurden und auch insoweit aktuell kein Ermittlungs- bzw. Voruntersuchungsverfahren gegen sie läuft. Des Weiteren verpflichten sich die Mitarbeitenden für den Fall, dass während des Beschäftigungsverhältnisses 11 ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet wird, dies dem Caritasverband für die Stadt Gelsenkirchen e.V. unverzüglich mitzuteilen.

 Der Caritasverband für die Stadt Gelsenkirchen e.V. schult seine Mitarbeitenden intern durch qualifizierte Schulungsreferent:innen (SR) aus den jeweiligen Fachbereichen (im Tandem). Die Fachbereichs-/ Einrichtungsleitung trägt die Verantwortung, dass die Mitarbeitenden ihrer Bereiche an den Schulungen teilnehmen. Die Termine für die Schulungen werden zu für ein Kalenderjahr bekannt gegeben. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden sowie Übungsleitende werden einmalig in einer Basis-Schulung über die Grundlagen des Gewaltschutzkonzeptes und anschließend in regelmäßigen Vertiefungsschulungen (spätestens alle 5 Jahre) mit individuellen Themen der einzelnen Bereiche geschult. Fachbereichsleitungen werden einmalig eine externe Intensivschulung und anschließend spätestens alle 5 Jahre eine externe Auffrischungsschulung erhalten. Das wird durch den Vorstand nachgehalten. Eine Dokumentation über die Teilnahme der Mitarbeitenden an den Präventionsschulungen, erfolgt durch Teilnahmelisten in den einzelnen Fachbereichen, wo sie auch archiviert wer den.

 Gemäß § 12 der Präventionsordnung benennt jeder kirchliche Rechtsträger eine oder mehrere für Präventionsfragen geschulte Person(en), die den Verband bei der nachhaltigen Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes berät und unterstützt. Hierzu hält der Caritasverband für die Stadt Gelsenkirchen e.V. mindestens zwei Präventionsfachkräfte vor.

Risikoanalyse

Die Risikoanalyse ist Teil des Gewaltschutzkonzeptes und wird jährlich in den Einrichtungen und Fachbereichen des Caritasverbandes Gelsenkirchen durchgeführt und dokumentiert. Sie ist ein wichtiger und fest implementierter Bestandteil in unserem System, um sich mit den Themen Gewalt und Gewaltschutz auseinanderzusetzen. Durch die Risikoanalyse hinterfragen und reflektieren wir zunächst unsere bisherigen Strukturen und Arbeitsprozesse kritisch. Zudem bildet sie die Basis für das weitere Vorgehen. Die Analyse als fest implementiertes System ermöglicht uns Gefahrenpotentiale und Gelegenheitsstrukturen zu identifiziert, die ggf. Gewaltvorkommnisse gegenüber Bewohnenden/ Klient:innen und deren Angehörigen sowie Mitarbeitenden begünstigen könnten. Des Weiteren werden bei ihrer Umsetzung bestehende Schutzfaktoren als solche wahrgenommen, überprüft und ggf. angepasst. Schnitt mengen mit dem Themenbereich der Arbeitssicherheit werden ebenfalls berücksichtigt.

Verhaltenskodex

 Der Verhaltenskodex dient als Leitfaden für alle Mitarbeitenden, um ein sicheres und unter stützenden Umfeld für die uns anvertrauten und aufsuchenden Menschen, wie auch für die Mitarbeitenden zu schaffen. Durch die Orientierung an diesem Kodex tragen wir dazu bei, das Vertrauen in unsere Organisation zu stärken und die Qualität unserer Dienstleistungen zu sichern. Jede/r Einzelne von uns spielt eine wichtige Rolle in der Umsetzung dieser Werte, weshalb wir alle aufgefordert sind, uns an die Richtlinien des Verhaltenskodex zu halten. Gemeinsam können wir eine positive Arbeitsatmosphäre schaffen, die sowohl den uns anvertrauten und den uns aufsuchenden Menschen als auch uns zugutekommt. Damit niemandem in unserem Verband Gewalt angetan wird und wir ein gemeinsames Verständnis für unser Verhalten und Handeln leben, verpflichten sich alle Mitarbeitende des Caritasverbandes für die Stadt Gelsenkirchen e.V. dazu diesen Verhaltenskodex aktiv umzusetzen. Unser Ziel ist es, das unsere Einrichtungen ein sicherer Ort für alle sind. Darum kümmern wir uns um die Menschen, die uns anvertraut sind oder uns aufsuchen. Ihr Wohlergehen steht im Mittelpunkt unseres Handelns. Der Caritasverband für die Stadt Gelsenkirchen e.V. steht für Nächstenliebe und die Achtung der Würde eines jeden Menschen. Gewalt in jeglicher Form ist nicht erlaubt.

  •  Ich gehe mit allen Menschen respektvoll um
  •  Ich arbeite mit den Menschen, indem ich sie wertschätze und ihre Rechte wahre. Außerdem helfe ich ihnen, für ihre Sicherheit einzutreten.
  •  Ich schütze die mir anvertrauten Menschen, vor körperlichem und seelischem Schaden, Missbrauch und Gewalt.
  •  Ich gehe vorsichtig mit Nähe und Distanz um. Dabei achte ich auf meine eigenen Grenzen und respektiere die Grenzen anderer.
  •  Ich weiß, dass ich ein Vorbild für die mir anvertrauten Menschen bin. Daher handle ich handle ehrlich und nachvollziehbar.
  •  Ich akzeptiere kein diskriminierendes, gewalttätiges oder respektloses Verhalten. Daher spreche ich solche Dinge an und setze Grenzen. Wenn ich sehe, dass jemand verletzt wird, handle ich, um die betroffene Person zu schützen.
  •  Ich kenne die Wege, um Beschwerden zu äußern und wo ich Hilfe bekommen kann. Ich werde diese Hilfe nutzen, wenn ich sie gebrauche.
  • Ich weiß, dass jede Form von Gewalt gegen Menschen ernsthafte Folgen hat.
  •  Wenn ich von einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch oder Gewalt erfahre, melde ich das sofort, wie es der Caritasverband Gelsenkirchen vorschreibt.

Intervention

Anregungen, Wünsche, Kritik und Beschwerden von Mitarbeitenden sowie von Klient:innen, Bewohnenden und ratsuchenden Menschen sind ein wichtiger Bestanteil für unsere Qualitätsentwicklung. Es besteht die Möglichkeit sich direkt intern an die Fachbereichs-/ Einrichtungsleitung oder den Vorstand wie auch weitere interne Mitarbeitenden zu wenden. Die uns anvertrauten Menschen im Caritasverband Gelsenkirchen e.V. haben ein generelles Recht auf Beteiligung. Hierzu gehört an erster Stelle, alle beteiligten Akteure über ihre fest geschriebenen Rechte und individuellen Beteiligungsmöglichkeiten zu informieren. Für den Caritasverband ist die Beteiligung der Menschen sowohl Grundlage als auch ein Instrument zur Sicherung und Wahrung ihrer Rechte. Im Rahmen des Verbesserungsmanagement haben die Menschen zunächst die Möglichkeit, Mitarbeitende direkt und persönlich anzusprechen. Sollte dieses Gespräch nicht zu einer Lösung führen, können Beschwerden auch schriftlich eingebracht werden. Die Beschwerden werden regelmäßig erörtert und bewertet sowie statistische Eckdaten den Mitarbeitenden jährlich mitgeteilt.

Qualitätsmanagement und - sicherung

Der Caritasverband für die Stadt Gelsenkirchen e.V. hat eine Steuerungsgruppe Gewaltschutz implementiert, der mit mindestens mit einer/m Mitarbeitenden aus den einzelnen Fachbereichen besetzt ist. Diese Gruppe überprüft stets das Gewaltschutzkonzept auf seine Aktualität. Zusätzlich gibt es auch ein regelmäßiges Treffen der qualifizierten Schulungsrefernet:innen, die unteranderem die Inhalte der Präventionsschulungen anhand von Rückmeldungen der Teilnehmenden reflektiert und ggf. angepasst. Zudem wird an dieser Stelle über prüft, wie der Stand der geschulten Mitarbeitenden im Caritasverband ist, um den Schulungsbedarf entsprechend anzupassen. Anhand dieser Auswertung, der Rückmeldungen aus den Schulungen wie auch aus den Auswertungen der Risikoanalysen der einzelnen Bereiche wird das Gewaltschutzkonzept einmal im Jahr überprüft und ggf. angepasst. Des Weiteren werden auch die Schulungsinhalte auf dieser Grundlage bei Bedarf angepasst. Alle Ergebnisse werden in der Managementbewertung an den Vorstand zurückgespiegelt.

Evaluierung des Gewaltschutzkonzeptes

Der Caritasverband für Stadt Gelsenkirchen e.V. stellt sicher, dass die Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen sowie deren Erziehungs- bzw. Personensorgeberechtigte oder gesetzliche Betreuer wie auch alle Mitarbeitenden über das Gewaltschutzkonzept informiert werden und die Möglichkeit haben, Ideen, Kritik und Anregungen an den Caritasverband für die Stadt Gelsenkirchen e.V. weiterzugeben.

Sofern es zu einem Vorfall jeglicher Gewalt in seinem Zuständigkeitsbereich gekommen ist (siehe 6.), prüft der Caritasverband für die Stadt Gelsenkirchen e.V. in Zusammenarbeit mit den Beteiligten, welche Unterstützungsleistungen sinnvoll und angemessen sind. Dabei ist auch zu prüfen, inwieweit geschlechtsspezifische Hilfen zur Aufarbeitung für Einzelne wie für Gruppen auf allen Ebenen der Institution notwendig sind.

Sämtliche Maßnahmen zur Prävention sind mittels eines geeigneten und angemessenen Instruments (z. B. Fragebogen, Befragung, persönliche Ge spräche etc.) von den Fachbereichen zu evaluieren und zu überprüfen. Die Ergebnisse sind einmal im Jahr auszuwerten und werden in die Weiterentwicklung des Gewaltschutzkonzeptes einbezogen.

Kontaktpersonen

Michael Hegemann (Vorstand) 
0209 / 158 06 35
michael.hegemann@caritas-gelsenkirchen.de

Johanna Lütke Hockenbeck (Präventionsfachkraft) 
0174 / 39 80 079
praeventionsfachkraefte@caritas-gelsenkirchen.de 

Wera Schepers (Präventionsfachkraft)
0174 / 39 80 089
praeventionsfachkraefte@caritas-gelsenkirchen.de   

Olivera Kuhl (Präventionsfachkraft)
0209 /158 06 21
praeventionsfachkraefte@caritas-gelsenkirchen.de

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