Begleiteter Umgang
Die Treffen finden in einem geschützten Rahmen statt und werden von Fachkräften begleitet. Ziel ist es, den Kontakt zwischen dem Kind und dem getrenntlebenden Elternteil zu ermöglichen und das Wohl des Kindes zu sichern.
Trennung oder Scheidung können für Familien eine große Belastung darstellen. Konflikte zwischen Eltern führen häufig dazu, dass der Kontakt zwischen Kind und Elternteil schwierig wird. In solchen Situationen unterstützen unsere Fachkräfte dabei, Begegnungen sicher zu gestalten und die Beziehung zwischen Kind und Elternteil zu stärken. Unsere Fachkräfte können Familien ggf. auch in ihrer Muttersprache begleiten - aktuell spricht unser Personal deutsch, englisch, französisch, polnisch, türkisch, russisch, serbisch und Roma.
Recht auf Umgang
Kinder haben das Recht auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen - auch wenn diese getrennt leben. Dieses Recht ist seit der Kindschaftsrechtsreform gesetzlich verankert. Die Caritas unterstützt Familien dabei, dieses Recht in einem geschützten Rahmen umzusetzen. Dafür stehen im katholischen Stadthaus und in der katholischen Gemeinde in Scholven kindgerechte Räume zur Verfügung. In diesen Räumlichkeiten finden begleitete Umgänge auch am Wochenende statt.
Beauftragung und Durchführung
Der Begleitete Umgang erfolgt ausschließlich auf Beauftragung durch das zuständige Jugendamt. Demnach kann dieses Angebot nicht selbständig in Anspruch genommen werden. Die Termine werden in Abstimmung mit allen Beteiligten vereinbart.