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Suchtmittel am Arbeitsplatz

Der Missbrauch von Medikamenten, Alkohol und Drogen führt zu gesundheitlichen und sozialen Beeinträchtigungen, die besonders am Arbeitsplatz, wo es gilt, sich täglichen Herausforderungen zu stellen, schnell durch Leistungsmängel und Verhaltensauffälligkeiten sichtbar werden.

Weder bestimmte Altersgruppen noch gesellschaftliche Schichten sind davon ausgenommen, suchtgefährdet zu sein. Abhängigkeit von Suchtmitteln betrifft Männer und Frauen gleichermaßen. Sie ist kein Zeichen einer Willensschwäche, sondern eine ernstzunehmende Erkrankung, wo fachkundige Hilfe hinzugezogen werden sollte. Der Umgang mit Alkohol ist Teil unserer Kultur. Der Caritasverband Gelsenkirchen setzt sich seit vielen Jahren für Menschen ein, die in Alkoholabhängigkeit geraten. Deren einzige Perspektive ist ein Leben ohne Alkohol. Sie brauchen für diesen Weg Unterstützung und Bestätigung. Der Caritasverband wird daher innerbetriebliche Veranstaltungen ohne Alkohol gestalten.

Die Wahrnehmung einer Abhängigkeit tritt am Arbeitsplatz unter Kollegen/-innen oft erst dann ein, wenn u.a. psychische Folgen oder erhebliche Leistungsreduzierungen sichtbar werden. Ein wirksamer Schritt ist die frühzeitige konsequente Intervention schon bei den ersten Auffälligkeiten am Arbeitsplatz.

Suchtgefährdete und Abhängige zeigen nicht selten ein Verhalten des Bagatellisierens und des Verheimlichens. Am Arbeitsplatz unterstützen Kolleginnen und Kollegen dieses Verhalten oft aus eigener Unsicherheit oder falsch verstandener Solidarität. Verantwortliches Handeln bei Suchtgefährdung fordert aber einen sehr offenen und ehrlichen Umgang mit den Auffälligkeiten, insbesondere von unseren Personalverantwortlichen.

Prävention und Hilfe sind nicht nur ein Angebot, sondern eine besondere Aufgabe und Fürsorge des Arbeitgebers Caritas. Die Verantwortung und die Fürsorge für die suchtgefährdeten MitarbeiterInnen ist das grundlegende Motiv für diese Verfahrensordnung. Verantwortlich für die Umsetzung sind die Geschäftsführung, die Fachbereichs-, die Einrichtungs- und Dienststellenleitungen in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitervertretungen.

Geltungsbereich

Die Verfahrensordnung gilt für alle Beschäftigten des Caritasverbandes für die Stadt Gelsenkirchen e.V. und seiner Tochtergesellschaften (TaF, CarGe) und dem Sozialdienst katholischer Frauen und Männer e.V..

Ziel der Verfahrensordnung

Der Umgang mit suchtkranken oder gefährdeten MitarbeiterInnen erfolgt im ganzen Caritasverband und den zugehörigen Gesellschaften nach den gleichen Prinzipien - alle betroffenen MitarbeiterInnen erhalten die gleichen Chancen, an alle MitarbeiterInnen werden gleiche Erwartungen gestellt. Die Suchtprävention ist nach der Verfahrensordnung zur betrieblichen Eingliederung ein weiterer Baustein im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements im CV Gelsenkirchen. Sie hat sich zum Ziel gesetzt:

  • Die Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu erhalten und zu fördern
  • Den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit aufrechtzuerhalten
  • Vorgesetzte zu befähigen bei Auffälligkeiten rechtzeitig und passend zu reagieren
  • Für alle MitarbeiterInnen ein klares und einheitliches Konzept für das Vorgehen bei Auffälligkeiten sicherzustellen.
  • Beschäftigten aufzuzeigen, dass Missbrauch von Suchtmitteln zur Erkrankung führen kann und diese  dann einer Behandlung bedarf
  • Durch Prävention zu verantwortungsbewussten Umgang mit dem Thema Sucht beizutragen
  • Suchtgefährdeten und suchtkranken MitarbeiterInnen frühzeitig passende Hilfsangebote aufzuzeigen und  sie im Gesundheitsprozess zu unterstützen

Grundsätzliche Hinweise zum Umgang mit Suchtmitteln

Während der Arbeitszeit, bei Dienstfahrten und -gängen sowie in Besprechungen ist der Konsum von Alkohol und allen anderen abhängig machenden Substanzen nicht erlaubt. Findet aufgrund der dienstlichen Tätigkeit Umgang mit Alkohol, Medikamenten und anderen Suchtmitteln statt, wird erwartet, dass damit verantwortungsvoll umgegangen wird und die MitarbeiterInnen abstinent bleiben. Die Aufnahme des Dienstes unter Einfluss von Alkohol, missbräuchlich konsumierten Medikamenten oder  Drogen ist nicht erlaubt. Um einen reibungslosen Betriebsablauf nicht zu gefährden, werden MitarbeiterInnen die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, von ihrem Arbeitsplatz verwiesen.

Prävention/Aufklärung/Information

Oberstes Prinzip der Prävention heißt für uns Information, Aufklärung, Beratung und Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Der Dienstgeber klärt umfassend darüber auf, dass der Gebrauch von Suchtmitteln jeden Menschen in seiner Denk-, Reaktions- und Leistungsfähigkeit beeinträchtigt und hierbei die Sicherheit von anderen immer auf dem Spiel steht.

Bei Bedarf können Aufklärungs- und Schulungsmaßnahmen über die internen Kooperationspartner   durchgeführt werden. Der Arbeitgeber sorgt für gesunde und sichere Arbeitsbedingungen, damit ursächlich vermindert werden kann, dass Arbeitsklima oder Arbeitsbelastungen mit  möglicherweise auffällig hohem Suchtmittelkonsum von MitarbeiterInnen einhergehen.

Vorgesetzte und Leitungen sind Vorbild, sie können mit ihrer inneren Einstellung, ihrer nach außen gezeigten Haltung und entsprechendem Verhalten die Kultur des Umgangs mit Suchtmitteln am Arbeitsplatz prägen. Der Caritasverband wird an entsprechenden Kampagnen und öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen und dabei seine Haltung zum Umgang mit Suchtmitteln aktiv auch nach außen demonstrieren. Alle Vorgesetzten werden geschult, um sicherer agieren zu können. Schulungen sollen die Vorgesetzten in die Lage versetzen, suchtbedingtes Verhalten frühzeitig zu erkennen, Auffälligkeiten einzuordnen und die spezielle Gesprächsführung mit Betroffenen nach einem Interventionsleitfaden zu lernen.

Alle Vorgesetzten im Caritasverband sind aufgefordert aktiv einem dieser Verfahrensordnung widersprechendem Umgang mit Alkohol, Medikamenten und Drogen entgegenzutreten.

Intervention/Koordination/Kooperation

1. Arbeitsgruppe Sucht   

Im Verband wird die Arbeitsgruppe Sucht dauerhaft installiert. Die Geschäftsführung benennt die Mitglieder. Die MAV wird eingeladen. Die Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, die Verfahrensordnung zu überprüfen und wenn zur Optimierung nötig, Vorschläge zur Veränderung zu erarbeiten. Weiterhin ist sie zuständig, Aufklärungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen und Schulungen für Vorgesetzte einzuleiten.

2. Stufenplan zum Umgang mit dem Mitarbeiter / der Mitarbeiterin

Entsteht die Vermutung, dass bei einem Mitarbeiter / einer Mitarbeiterin Suchtprobleme den Hintergrund für Auffälligkeiten in der Tätigkeit bilden, so werden Gespräche nach einem festgelegten Verfahren und mit festgelegten Inhalten geführt. Die Pflicht zur Initiative liegt beim zuständigen Vorgesetzten.   
 
Gespräche zu einer möglichen Suchtproblematik sind ausgesprochen anspruchsvoll, der Vorgesetzte bereitet sich daher auf jedes Gespräch akribisch vor. Ebenso sorgt er für eine Terminvereinbarung mit dem Mitarbeiter /der Mitarbeiterin und eine absolut geschützte Gesprächssituation. Jedes Gespräch wird auf dem vorgegebenen Formular dokumentiert und in der Personalakte archiviert. Der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin erhält eine Kopie des Protokolls. Intention der Gespräche ist immer, dem Mitarbeiter / der Mitarbeiterin Unterstützung und Hilfe zu bieten, aber auch die Position des Caritasverbands zum Thema zu vermitteln. Der Wechsel in die nächste Stufe findet jeweils statt, falls die zuvor beschriebenen Auffälligkeiten weiterhin auftreten oder eine Verschärfung der Situation eintritt. Das Gesprächsverfahren wird in der Anlage zusätzlich tabellarisch übersichtlich dargestellt. Das Protokollformular dient gleichzeitig als Gesprächsleitfaden.

Therapievorbereitung und Beratung

Ein Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin, der / die sich in Therapie begeben möchte, benötigt in vielen Fällen eine angemessene Zeit der Vorbereitung (z.B. auf eine stationäre Aufnahme in einer entsprechenden Klinik, aber auch zur Teilnahme an ambulanten Hilfen und Beratungsangeboten. Eine Therapievorbereitung ist in vielen Fällen sinnvoll und  wird im Rahmen der Stufengespräche individuell besprochen. In der Regel kommt es zu Wartezeiten bis zum Therapiebeginn Mögliche Anlaufstellen (Ansprechpartner) zur Überbrückung der Zeiten sind z.B.: 

  •  Selbsthilfegruppen 
  •  Suchtberatungsstellen 
  •  Institutsambulanzen der Fachkliniken

 Vielfach beobachten MitarbeiterInnen Situationen im Arbeitsleben, die zur Befürchtung führen, ein Kollege könne an einer Suchterkrankung leiden. Die starke Tabuisierung und Schambelastung des Themas, die möglichen Folgen für den Betroffenen und Beobachtungen, die nicht eindeutig sind, führen zu einer Verunsicherung der beobachtenden MitarbeiterIn. Neben dem Gespräch mit dem zuständigen Vorgesetzten kann daher alternativ auch die Beauftragte für das betriebliche Eingliederungsmanagement kontaktiert werden, um die gemachten Beobachtungen zu besprechen und mögliche Verhaltensweisen zu erörtern. Ein solches Gespräch findet anonym und vertraulich statt, es dient ausschließlich der Unterstützung der unbeteiligten, aber beobachtenden Kollegen.

Vertraulichkeit

Alle Gespräche, Notizen und Protokolle sind vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für sämtliche Interventionsschritte. Dokumentationen werden in der Personalakte nur solange aufbewahrt, wie es für den Hilfeprozess  notwendig ist, maximal 2 Jahre.

 

Kontaktpersonen

Ulrich Wester
Teamleitung Psychosoziale Beratung/ Suchtberatung
0209 / 1580 677
ulrich.wester@caritas-gelsenkirchen.de
 
Barbara Hölscher-Wiezorrek
Teamleitung Erziehungsberatung/ BEM
0209 / 1580 640
barbara.hoelscher-wiezorrekr@caritas-gelsenkirchen.de
 
Andre Stuhlmacher
Pflegedienstleitung Bruder-Jordan-Haus
0209 / 3866 547
andre.stuhlmacher@caritas-gelsenkirchen.de
Facebook caritas-gelsenkirchen.de YouTube caritas-gelsenkirchen.de Instagram caritas-gelsenkirchen.de
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