Schulbegleitung
Einige Schüler*innen benötigen aufgrund einer seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung Unterstützung, um den Anforderungen des Schulalltags gerecht zu werden. Dies kann sich beispielsweise in Schwierigkeiten bei der Konzentration, der Orientierung, im sozialen Miteinander oder in lebenspraktischen Bereichen zeigen.
Ziel der Unterstützung ist es, eine möglichst selbstständige Teilhabe am schulischen Leben zu ermöglichen. Dabei gilt der Grundsatz: so viel Unterstützung wie notwendig und so wenig wie möglich. Die Begleitung orientiert sich am individuellen Bedarf der Schüler*innen und wird fortlaufend angepasst.
Schulbegleitungen unterstützen im Schulalltag unter anderem durch:
- Hilfe bei der Strukturierung von Aufgaben und Abläufen
- Unterstützung bei der Orientierung im Schulalltag
- Begleitung in sozialen Situationen und im Kontakt mit Mitschüler*innen
- Unterstützung in herausfordernden Situationen
- lebenspraktische Hilfen (z. B. bei motorischen Anforderungen)
- Förderung von Selbstständigkeit im Rahmen der individuellen Möglichkeiten
Die Schulbegleitung übernimmt dabei keine pädagogischen Aufgaben der Lehrkräfte, sondern ergänzt diese unterstützend. Art und Umfang der Unterstützung werden in enger Abstimmung mit allen Beteiligten - insbesondere Schule, Eltern bzw. Sorgeberechtigten sowie den zuständigen Fachstellen - festgelegt.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ausschließlich ein festgestellter Unterstützungsbedarf sowie die Bewilligung der Maßnahme durch den zuständigen Kostenträger (z. B. Jugendamt oder Sozialamt). Die Schulbegleitung ist daher kein frei zugängliches Angebot.