Kinderschutz
Der Schutz des Kindes und die Förderung des Kindeswohls sind seit jeher zentrale Anliegen unserer Arbeit als Caritasverband. Zusätzlich werden wir als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe durch die im § 8a SGB VIII getroffenen Regelungen konkret in die Verantwortung zur Abwendung von Kindeswohlgefährdungen eingebunden. Um dieser Verantwortung nach zukommen, wurde das vorliegende Konzept erstellt. Dieses enthält, neben den gesetzlichen Grundlagen, sowohl unsere Verfahrenswege in Form eines Handlungsleitfadens als auch diverse Formulare zum Erkennen, Handeln und zur Dokumentation. Konkret soll dieses Konzept alle Mitarbeitenden unseres Caritasverbandes darüber informieren wie bei der Vermutung oder der konkreten Wahrnehmung einer Kindeswohlgefährdung bei und im Verband vorzugehen ist. Dazu gehört es die notwendigen Schritte einzuleiten, die der kompetenten Gefährdungseinschätzung eines Kindes dienen und bei Erhärtung passende Maßnahmen einleiten, um Gefahren abzuwenden und das Kindeswohl sicherzustellen. Das grundsätzliche Anliegen Kinder und Jugendliche in unseren Diensten und Einrichtungen vor Verwahrlosung, Gewalt und Vernachlässigung zu schützen, wird auch in Zukunft die Arbeit bestimmen.