Fragen zur Reflexion:
In welchen Situationen ist die Intimsphäre der mir anvertrauten Menschen
gefährdet?
Wie wird mit der Intimsphäre der Kinder und schutz- oder hilfebedürftigen
Erwachsenen umgegangen, insbesondere bezogen auf: Toilettengang,
Wickeln, An- und Ausziehen, Eincremen?
Gibt es ein sexualpädagogisches Konzept?
Verhaltensregeln:
- Ich beachte das Recht der mir anvertrauten Menschen auf Intimsphäre, insbesondere in Pflegesituationen, beim Toilettengang und beim Umziehen.
- Ich unterstütze Kinder und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene darin, ein positives und natürliches Schamgefühl zu entwickeln.
- Ich sorge dafür, dass die mir anvertrauten Menschen nicht in halb-, bzw. unbekleidetem Zustand beobachtet werden können.
- Ich achte die individuellen Unterschiede und die soziokulturelle Vielfalt.
- Gemeinsame Körperpflege mit Schutzpersonen, insbesondere gemeinsames Duschen, ist nicht erlaubt.
- Ich achte darauf, dass es keine gemeinsame Umkleidesituation gibt.
- Die Zimmer der Minderjährigen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen gelten als deren Privat- bzw. Intimsphäre