Zur Prävention von sexualisierter Gewalt
Jeder kirchliche Rechtsträger ist verpflichtet, klare spezifische Regeln für seine jeweiligen Arbeitsbereiche partizipativ auszuarbeiten. Ziel ist es, den haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ehrenamtlich Tätigen eine Orientierung für ein adäquates Verhalten zu geben und einen Rahmen zu schaffen, der Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe und Missbrauch in der kirchlichen Arbeit verhindert.
Im Mittelpunkt stehen die uns anvertrauten Menschen und deren Wohlergehen.
Daher ist es wichtig, achtsam mit den Kindern und Jugendlichen sowie schutz-
oder hilfebedürftigen Erwachsenen umzugehen und ihnen zuzuhören, wenn sie sich
anvertrauen wollen.
Die verbindlichen und konkreten Verhaltensregeln sollen sich vor allem auf folgende Bereiche beziehen:
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Gestaltung von Nähe und Distanz |
Angemessenheit von Körperkontakten |
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Beachtung der Intimsphäre |
Sprache und Wortwahl |
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Umgang mit Geschenken |
Umgang und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken |
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Disziplinarmaßnahmen |
Verhalten auf Freizeiten und Reisen |