Mitarbeiter/-innen, die sexuelle Übergriffe oder gewalttätige Angriffe durch Klienten, Ratsuchende oder Betreute erleiden, richten umgehend eine Beschwerde an die Einrichtungs-/Abteilungsleitung. Diese sorgt dafür, dass der/die Mitarbeiter/-in vor weiteren Übergriffen geschützt wird.
Jeder Fachbereich entwickelt für seinen Verantwortungsbereich eigene Verfahrens¬standards, wie er in einem solchen Fall handelt. Gegebenenfalls kann das Fachgremium gegen sexuellen Missbrauch beratend hinzugezogen werden.