Wenn Mitarbeiter/-innen bei Kollegen/-innen ein Verhalten beobachten, das ihnen unangemessen erscheint, sprechen sie den/die betreffende Kollegen/-in direkt an.
- Wenn sie den Verdacht auf sexuellen Missbrauch haben, informieren sie die Fachbereichs-/Einrichtungsleitung. Diese verantwortet das weitere Vorgehen.
In Absprache mit einem Mitglied des Fachgremiums plant sie die weiteren Schritte zur Klärung des Verdachts und zum Schutz der/des Betroffenen. - Die Mitarbeiter/-innen können sich auch im ersten Schritt mit einem Mitglied des Fachgremiums in Verbindung setzen, um sich zu beraten.
- Die Fachbereichs-/Einrichtungsleitung informiert die Geschäftsführung und diese die/den bischöfliche/n Beauftragte/n.
- Die Geschäftsführung koordiniert die Verdachtsklärung und die Hilfe für das Opfer.
- Sie sucht das Gespräch mit der/dem Beschuldigten und bietet auch ihr/ihm Unterstützung und Hilfe an.
*berufliche und ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen, Honorarmitarbeiter/-innen und Praktikanten/-innen