Bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch von Kindern/Jugendlichen durch andere Kinder/ Jugendliche in einer stationären Einrichtung, einer ambulanten Einrichtung, in Kinder-tageseinrichtungen, der Schulbetreuung (OGS), der Familienberatung oder bei Freizeiten informieren die Mitarbeiter/innen umgehend die Fachbereichs-/Einrichtungsleitung und diese die Geschäftsleitung.
- Die Vorgesetzten schalten zur Klärung des Sachverhaltes das Fachgremium gegen sexuellen Missbrauch ein.
- Sie sorgen umgehend für den Schutz des betroffenen Kindes.
Sie informieren die Eltern der beteiligten Kinder oder Jugendlichen.
Zu diesen Gesprächen können sie ein Mitglied des Fachgremiums hinzuziehen. - Zusätzlich kann das Kinderschutzverfahren nach § 8a SGB eingeleitet werden.
- Mit den beteiligten Eltern werden die notwendigen Schutz- und Hilfemaßnahmen abgestimmt.