Der Caritasverband Gelsenkirchen schreibt in seinem Leitbild:
"Unser Ziel ist das Wohlergehen der Menschen in materieller, körperlicher, geistiger und seelischer Hinsicht. Wir begegnen Menschen respektvoll,
annehmend und vorbehaltlos. Ihr persönliches Wohlergehen ist das Ziel
unserer Arbeit."
Vor diesem Hintergrund nimmt unser Verband Beschwerden durch die von uns betreuten und beratenen Menschen sehr ernst. In jedem Einzelfall bemühen wir uns, einen angemessenen Weg zum Umgang mit den benannten Problemen zu finden.
Weil Beschwerden bezüglich einer Straftat, insbesondere bei sexuellem Missbrauch, brisant sind, hat der Caritasverband für dieses Thema ein spezielles Standardverfahren entwickelt. Dieses Standardverfahren ermöglicht es, Beschwerden strukturiert und umfassend zu klären. Es soll sicherstellen, dass Opfer geschützt werden und die notwendige Hilfe erhalten. Außerdem soll es dazu beitragen, Falschbeschuldigungen zu erkennen, aufzuklären und die Betroffenen zu rehabilitieren.
Für das Entgegennehmen und Bearbeiten der Beschwerden sind die Einrichtungs- und Fachbereichsleitungen zuständig. Die am Verfahren beteiligten Personen garantieren die zeitnahe Organisation der in dieser Verfahrensordnung beschriebenen Schritte.
Der Caritasverband hat ein "Fachgremium sexueller Missbrauch" (im folgenden Fachgremium) eingerichtet. Dieses Fachgremium setzt sich aus geschulten und qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammen. Sie werden den Beschwerdeführenden als Vertrauensperson angeboten und unterstützen die verantwortlichen Einrichtungs- und Fachbereichsleitungen in dem Beschwerdeverfahren.
Die Verfahrensordnung gilt als verbindliches Verfahren im Ernstfall.
Daneben können die Formblätter auch als internes, informelles Verfahren genutzt werden - unter Auslassung der offiziellen Wege, um intern Klärung herbei zu führen.
Mit diesem Standardverfahren entspricht der Caritasverband den Empfehlungen des Deutschen Caritasverbandes vom 26.04.2011 und der Deutschen Bischofskonferenz (veröffentlicht im Kirchlichen Amtsblatt am 08.10.2010) und der Verfahrensordnung des Bischofs von Essen (veröffentlicht im Kirchlichen Amtsblatt am 17.12.2010).
Der Caritasverband stimmt sein Handeln und seine Entscheidungen mit der/dem Bischöflichen Beauftragten ab.