Wenn die Beschwerde gegen eine/n Kollegin/Kollegen nicht im persönlichen Gespräch geklärt werden kann, wird sie umgehend an die Einrichtungs-/Abteilungsleitung oder direkt an die Geschäftsleitung gerichtet. Die Verantwortlichen führen im ersten Schritt ein Gespräch mit dem/der Beschwerdeführer/in, das protokolliert und unterschrieben wird.
Im zweiten Schritt findet ein Gespräch mit dem/der Beschuldigten statt.
Wenn es auf Ebene der Einrichtung/Abteilung zu keiner einvernehmlichen Lösung kommt, entscheidet die Geschäftsführung über das weitere Verfahren.