Fragen zur Reflexion:
Darf ich in der Einrichtung Kinder oder mir anvertraute Personen
überhaupt bestrafen?
Welche Wirkung erwarte ich von Strafen?
Verhaltensregeln:
- Schlagen ist ein absolutes Tabu.
- Falls Sanktionen unabdingbar sind, achte ich darauf, dass diese im direkten Bezug zur „Tat“ stehen. Sie müssen angemessen, konsequent, und für den Bestraften plausibel und berechenbar sein.
- Insbesondere im Rahmen von Gruppenveranstaltungen ist bei Disziplinierungsmaßnahmen jede Form von Gewalt, Nötigung, Drohung oder Freiheitsentzug untersagt. Das geltende Recht ist zu beachten.
- Einwilligungen der Schutzbefohlenen in jede Form von Gewalt, Nötigung, Drohung oder Freiheitsentziehung dürfen nicht beachtet werden.
- So genannte Mutproben sind zu untersagen, auch wenn die ausdrückliche Zustimmung der Schutzperson vorliegt.