Fragen zur Reflexion:
In welchen Situationen gilt es, besondere Aufmerksamkeit auf Körperkontakt mit mir anvertrauten Personen zu legen?
Welche Absprachen und Regeln gibt es dazu in unserer Einrichtung?
Wie wird mit anlehnungsbedürftigen Kindern umgegangen?
Verhaltensregeln
- In meiner professionellen Rolle als Kontaktperson gehe ich achtsam und zum Wohle der mir anvertrauten Menschen mit Körperkontakt um. Der Wille der Schutzperson ist zu respektieren.
- Ich beachte die Grenzsignale von Kindern und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen, insbesondere in Trost-, bei Pflege- und Erste-Hilfe-Situationen.
- Ich schütze und respektiere die Intimsphäre von Menschen. Ich achte meine eigenen Grenzen. Ablehnung muss ausnahmslos respektiert werden.
- Unerwünschte Berührungen, körperliche Annäherung insbesondere in Verbindung mit dem Versprechen einer Belohnung oder Androhung von Strafe sind nicht erlaubt.
- Körperkontakt ist sensibel und nur zur Dauer und zum Zweck einer Versorgung wie zum Beispiel Pflege, Erste Hilfe, Trost erlaubt.
- Minderjährigen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen, die Trost suchen, sollte in der Regel mit Worten geholfen werden.
- Die Begleitung kleiner Kinder und schutz- und hilfebedürftiger Erwachsener
zur Toilette ist im Sinne einer pflegerischen Vereinbarung abzuklären.