Jeder Verband/jede Einrichtung veröffentlicht dort, wo der Verdacht bekannt geworden war, die Unschuld des/der Beschuldigten. Er unterstützt ihn/sie durch sein Vertrauen und dadurch, dass er ihm/ihr weiterhin verantwortliche Aufgaben übergibt.
Bei Bedarf erhalten die betroffenen Einrichtungen/Teams Unterstützung zum Beispiel durch Supervision. Dem Mitarbeiter wird ohne Aufforderung seine Personalakte zur Einsicht vorgelegt, damit er sicher gehen kann, dass keine Eintragungen ihn belasten können.